News & Aktuelles

Eintrag vom 23.04.2015

Versagung der Restschuldbefreiung unrechtmäßig

Die nachherige (verspätete) Meldung der Aufnahme einer (neuen) Tätigkeit führt nicht automatisch zur Versagung der Restschuldbefreiung. 
BGH, Beschluss vom 18. Januar 2010 - IX ZB 211/09

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