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Eintrag vom 08.04.2015

Datenaustausch bei Führerscheindelikten innerhalb der EU

Bei Reisen ins Ausland sollte man sich nicht mehr darauf verlassen, dass man bei einem Verkehrsverstoß nicht belangt wird.
Das EU-Parlament hat vor kurzem einer neuen rechtlichen Grundlage zugestimmt, die den Austausch von Halterdaten betrifft.
Im Mai 2014 hatte der europäische Gerichtshof eine Neuregelung des europaweiten Datenaustauschs innerhalb einer Frist von einem Jahr gefordert, da die ursprüngliche Richtlinie auf falscher Grundlage erlassen worden sei. Die alte Regelung stelle die polizeiliche Zusammenarbeit in den Vordergrund- gewünscht sei die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit.
Am 6. Mai 2015 tritt nun die Neuregelung in Kraft. Alle EU-Mitgliedstaaten setzen diese sofort um- Großbritannien, Irland und Dänemark jedoch haben sich eine zweijährige Übergangsfrist.  
 Zulässig sind Halterabfragen beispielsweise bei - Geschwindigkeitsüberschreitungen - Rotlichtverstößen - Alkoholdelikten - weiteren schweren Verkehrsdelikten 
Wird im Ausland ein solcher Verstoß festgestellt, der mit einem in der Bundesrepublik zugelassenen Fahrzeug begangen wurde, erfragt man dort über die nationale Kontaktstelle die Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt  ab.

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