Alle Staatsbürger aus EU-Ländern sind legalisiert ein Insolvenzverfahren in Frankreich zu beantragen.
Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Der Insolvenzantragssteller muß fundiert den Nachweis erbringen, dass er in Frankreich seinen Lebensmittelpunkt hat.
Eindeutig Ja!
Anhand verschiedener Unterlagen müssen Sie dem Gericht nachweisen, dass Sie Ihren ausschließlichen Wohnsitz in Frankreich haben.
Dies hat keinen Einfluß auf Ihre Staatsbürgerschaft.
Es werden in Frankreich Verbindlichkeiten aus Unterhaltsverpflichtungen und Geldstrafen aus Urteilen nicht restschuldbefreit.
Anderst als in Deutschland kann der Antrag sofort wieder gestellt werden. Es gibt keine Frist.
Die Ablehnungsdründe werden von uns analysiert und dementsprechende Änderungen/Maßnahmen ergriffen.
Büro Deutschland
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