Gläubigerverhandlung

Mit Lebensmittelpunkt in Deutschland ist es oft schwierig sich mit seinen Gläubiger(n) auf eine vernünftige und bezahlbare Quote zu einigen. Schließlich bleibt dem Gläubiger seine Forderung 30 Jahre - bei Vorlage eines rechtsgültigen Vollstreckungstitels - erhalten.

Mit der Androhung eines deutschen Insolvenzverfahrens, welches 7-9 Jahre dauert, lässt sich kaum noch ein Gläubiger erweichen. Allerdings kann man mit dem deutschen Insolvenzverfahren Rückschlüsse darauf führen, in welcher Höhe die Vergleichszahlungen liegen können bzw. sollten.

Wenn man davon ausgeht, dass im deutschen Insolvenzverfahren die Pfändungsdauer bei 72 Monaten liegt, hängt es nur noch von der Anzahl der Gläubiger und dem Einkommen ab, wie hoch die Vergleichszahlung ausfällt.

Auch die Zeitdauer, welche zwischen der Erlangung der Verbindlichkeiten und der Vollstreckung liegen, ist von großer Bedeutung. Jeder Gläubiger möchte doch so schnell wie möglich an sein Geld - wenn auch nur teilweise - gelangen.

Umso mehr Gläubiger und umso niedriger die Verbindlichkeit, umso geringer die Zahlung an den einzelnen Gläubiger.

Zu erwähnen wäre auch noch die Möglichkeit des sogenannten Dritt- oder Fremdantrags des Insolvenzverfahrens beim einem deutschen Gericht. Diese Möglichkeit wird immer häufiger geprüft.

Natürlich ist die Arbeit der Gläubiger mit der Eintreibung der Verbindlichkeiten immer professioneller geworden.

Wir gehen fast immer davon aus, dass ein Vergleich der beste und geeignetste Schritt vor dem Insolvenzantrag ist.

Private Verhandlungen - oftmals vom Schuldner selbst initiiert - sind häufig zum Scheitern verurteilt. Gläubiger sehen darin den ungeeigneten Versuch und der Schuldner wird zum Aussteiger herabgestuft.

Erfolgsversprechender sind da schon die Verhandlungen, wenn diese von erfahrenen und verhandlungssicheren Fachleuten übernommen werden.

Der Vorteil besteht darin, das Emotionalitäten, Befindlichkeiten und bestimme Aversionen fern gehalten werden. Eine neutrale Verhandlungsbasis bildet die Grundlage für eine annehmbare und positive Vergleichslösung.

Besonderen Erfolg verspricht dabei die Tatsache, dass der Schuldner seinen Wohnsitz nicht (mehr) in Deutschland, sondern in Frankreich hat.

Hier dauert eine private Insolvenz ca. 12 - 18 Monate. Den Gläubigern ist mittlerweile sehr wohl bewusst, dass durch die Insolvenzeröffnung in Frankreich keine bzw. kaum Zahlungen zu erwarten sind.

Desweiteren ist ein franz. Verfahren des Schuldners für die Gläubiger recht schwer zu beobachten und auf Grund des Grundsatzes der Führung des Verfahrens ausschließlich in französischer Sprache sehr aufwendig zu verwalten...

Im Prinzip kann man davon ausgehen, dass ein Vergleich immer von beiderseitigem Interesse - also dem des Gläubigers als auch des Schuldners - liegen.

Dabei sollte auch nicht unbeachtet bleiben, dass bei einem Vergleich die Zahlung des Schuldners direkt an den Gläubiger erfolgt und nicht etwa wie im Insolvenzverfahren vom Treuhänder oder gar Gericht.

Dies zieht für den Gläubiger ebenfalls einen großen Verwaltungsaufwand nach sich. Nicht selten kommt es nur zu Teilzahlungen an den Gläubiger oder es werden gar Honorare oder Gebühren in Abzug gebracht.

Alle diese Fakten machen den Gläubigern das Insolvenzverfahren uninteressant.

Unter diesen Umständen sind Gläubiger oft gezwungen bzw. bereit eine Lösung zu finden, auch wenn dies bedeutet auf den Großteil der eigenen Forderung zu verzichten.

Unter dem Bewusstsein im Insolvenzverfahren nichts zu bekommen, stimmen ein Großteil der Gläubiger lieber einem Vergleich einer Quote von 5% - 10% der Gesamtschuldensumme zu.

Um eine solche Quote aber realisieren zu können, setzt dies eine glaubhafte und umfangreiche Dokumentation und den professionellen Umgang mit den Gläubiger(n) voraus.

Damit wir für unsere Mandanten einen annehmbaren Vergleich erzielen können, schaffen wir zuerst Grundlagen für den Nachweis des Lebensmittelpunkt in Frankreich.

Sind diese geschaffen, wird in Zusammenarbeit mit einer französischen Kanzlei ein Schriftsatz aufgesetzt und die Verhandlungen aufgenommen.

Die französische Anwaltskanzlei bringt unter anderem zum Ausdruck, dass alles vorbereitet ist, in Frankreich ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

nd noch ein großer Vorteil von Vergleichsverhandlungen - Scheitern diese im 1. Anlauf, können sie jederzeit nach einem gewissen Fist bzw. Zeitraum wieder aufgenommen werden.

Gehen Sie den Schritt und lassen Sie mit den Gläubigern eine Verhandlung führen.

Nur so werden Ihre Verbindlichkeiten restlos und für immer beseitig.



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