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In der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation und den gesellschaftlichen Bedingungen gehört es mittlerweile zum Alltag - die Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens.

In Deutschland können bis zu 9 Jahre vergehen, ehe es zu der sogenannten Restschuldbefreiung kommt. Erst nach dieser langen Zeit kann man wieder ein gesellschaftsfähiges und schuldenfreies Leben führen. Allein die "Wohlverhaltensperiode" dauert in Deutschland ganze 6 Jahre.

Dabei wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen vom Gericht festgesetzten deutschen Treuhänder abgetreten. Sollte der Schuldner dann noch in dieser langen Zeit einen "Fehler" machen, kann ihm die Restschuldbefreiung ganz untersagt werden.

Unsere Webpräsenz soll Sie davon überzeugen und anregen, Ihr Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in Frankreich durchzuführen. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: In Frankreich dauert dieses Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung nur 9 - 18 Monate.

Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, haben Sie in uns einen sicheren Begleiter gefunden.

Gemäß gesetzlicher Vorschriften erhalten Sie als unser Kunde verbindliche Rechts- und Steuerberatung ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte und Steuerberater.

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